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   BFH - IV B 7/18   

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BFH - IV B 7/18 (https://dejure.org/9999,124082)
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  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 1 K 2469/16

    Betriebsausgabenabzug für eine Geldbuße - Währungssicherungsgeschäfte als Teil

    Diese für die Kommission in ihren Ahndungsverfahren maßgeblichen Regelungen sprechen dafür, dass die Kommission angesichts der Bindungswirkung der Leitlinien 1998 (und für spätere Jahre auch der Leitlinien 2006 in entsprechender Weise) zu einer Einbeziehung von Abschöpfungsaspekten bereits in den Grundbetrag überhaupt nicht befugt gewesen ist (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 07. November 2013 IV R 4/12, BStBl II 2014, 306; so auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Dezember 2017 4 K 1099/15 G,F,Zerl, EFG 2018, 380, Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH unter IV B 7/18 anhängig; bestätigend Bode, DB 2014, 395; a.A. Kruschke in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rn. 1736; Eilers/Esser-Wellié/Ortmann/Schubert, Ubg 2008, 661; Eilers/ Klusmann, NZKart 2014, 294; Haus, DB 2014, 2066; Dethof, GmbH-StB 2015, 50; im Ergebnis auch Gegenfurtner, StudZR Wissenschaft Online 1/2017 - www.WissOn.studzr.de, mit vielfältigen Nachweisen; Schönfeld/Haus/Bergmann, DStR 2017, 73).
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